Allgemeine Reisebedingungen

Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisender, der die Leistung der Agentur siCom WerbeGmbH, Operngasse 25/12A, 1040 Wien und von Mondial GmbH & Co. KG, Operngasse 20b, 1040 Wien, (kurz: Mondial) in Anspruch nimmt und uns als Ihrem Ticket- und Reiseveranstalter.

1.Abschluss des Reisevertrages, Reisebestätigung

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie als Kunde Mondial den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich geschehen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Mondial den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Der Anmelder geht die Vertragsverpflichtung für alle Mitreisenden ein sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Für uns wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen (eventuell über Ihr Reisebüro) die Buchung und den Preis bestätigen.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir auf die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären.

2. Bezahlung

2.1.

Bei Vertragsabschluss sind 20% des Reisepreises (bei Buchungen unter EUR 250,– mindestens EUR 25,–) gegen Nachweis der Insolvenzgeldabsicherung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen, spätestens jedoch bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Die Reiseunterlagen bekommen Sie erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages ausgehändigt. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Mondial berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten zu belasten. Diese sind sofort fällig.

2.2.

Bei Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit, SDD benötigt Mondial (ggf. über das Reisebüro) ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung.

  1. Leistungen, Preise

3.1.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen von Mondial und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

Mondial behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären.

Die Online-Blätterkataloge und PDFs entsprechen dem jeweiligen Stand bei Drucklegung.

3.2.

Bei Buchung herangezogene fremde Prospekte (z. B. Orts- oder Hotelprospekte) haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.

3.3.

Enthält Ihre Buchung verschiedene Saisonzeiten, berechnet sich der Reisepreis anteilig, entsprechend den jeweils hierfür gültigen Preistabellen im zugrunde liegenden Katalog.

3.4.

Bei Eintrittskarten kann im Endpreis eine Vorverkaufsgebühr enthalten sein und dieser daher vom Aufdruckpreis abweichen.

 

  1. Änderungen des Vertrages

4.1. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von Mondial wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Im Fall einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Mondial Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder eine mindestens gleichwertige Reise zu verlangen, wenn Mondial in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte Mondial gegenüber unverzüglich geltend zu machen.

 

  1. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

5.1.

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Mondial. Erklärungen, die nach Büroschluss (MO-FR 18.00h, SA 13.00h) eingehen, gelten erst am Beginn des nächsten Arbeitstages als zugegangen. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Rücktrittsgebühren

5.2.1. Rücktrittsgebühren bei reinen Hotelreservierungen

  • bis zum 23. Tag vor Reiseantritt 20%
  • –16. Tag vor Reiseantritt 30%
  • –8. Tag vor Reiseantritt 50%
  • –4. Tag vor Reiseantritt 65%
  • –1. Tag vor Reiseantritt 80%

5.2.2. Rücktrittsgebühren bei Flug-, Bahn- und sonstigen Pauschalreisen

  • bis 16. Tag vor Reiseantritt 70%
  • ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 95% des Reisepreises

5.2.3. Rücktrittsgebühren bei zubuchbaren Sonderleistungen

  • für zubuchbare Sonderleistungen wie z. B. Eintrittskarten, Theaterkarten usw., beträgt die Stornogebühr ab Buchung 100%

5.3.

Ihnen bleibt es in jedem Fall unbenommen, Mondial nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

5.4.

Mondial behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist Mondial verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Hinweis: Gerne vermitteln wir auch Fremdleistungen z. B. von Fluggesellschaften oder Selbstversorgerhütten. Für derartige Leistungen können, von den hier angeführten, abweichende Rücktritts- und Änderungsgebühren zur Anwendung kommen. In diesem Fall weisen wir gesondert auf die jeweilige Änderung hin.

Wir empfehlen unseren Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.

5.5

Bei Beförderungsausweisen und sonstigen Leistungsgutscheinen kann bei Stornierung oder sonstiger Nichtinanspruchnahme eine Erstattung nur erfolgen, wenn uns das Original des Beförderungsausweises bzw. Leistungsgutscheines vorgelegt wird.

5.6. Änderungsgebühren/Umbuchungsentgelt

5.6.1. für reine Hotelreservierungen:

  • Änderungsgebühren (bis 14 Tage vor Anreise): EUR 25,– pro Person
  • Für Änderungen, welche ab 13 Tage vor Reiseantritt eingehen: 40%
  • ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises

5.6.2. für alle Bahn- und Flugreisen:

  • Für Änderungen, welche bis 8 Tage vor Reiseantritt eingehen: 60%
  • ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises

5.7.

Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Mondial kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Entstehende Mehrkosten sind von Ihnen zu tragen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Dritte und Sie Mondial als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Wenn Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dies entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

  1. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als Reisender als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

  1. Haftung von Mondial

Mondial haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der Beschreibungen aller in diesem Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen, sofern Mondial nicht gemäß Punkt 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen

7.1.

Mondial haftet für ein Verschulden, der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

Erbringen wir Fremdleistungen als Vermittler, haften wir nicht für die Erbringung der Leistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen dieser Unternehmen.

7.2. Gepäckverlust und Gepäckverspätung

Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Mondial dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck Mondial anzuzeigen.

  1. Gewährleistung

8.1. Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß durchgeführt, so können Sie als Reisender Abhilfe verlangen. Wir können diese verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

8.2. Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Durchführung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zum Zeitpunkt des Verkaufes der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es von Ihnen schuldhaft unterlassen wird, den Mangel fristgerecht anzuzeigen.

8.3. Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und während einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigen, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die in Anspruch genommenen Leistungen müssen bezahlt werden, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

  1. Schadenersatz

Sofern Mondial einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadenersatz verlangen. Sie können das auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit tun, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

9.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

9.2. Deliktische Haftungsbeschränkung

Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Mondial trifft keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer wir haben diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen.

9.3.

Mondial haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).

9.4.

Ein Schadenersatzanspruch gegen Mondial ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

  1. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich der örtlichen Vertretung von Mondial bzw. der Agentur bzw. dem örtlichen Leistungsträger zur Kenntnis zu geben, um Abhilfe zu verlangen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen Ihnen Ansprüche nicht zu.

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

  1. Gerichtsstand

Klagen gegen Mondial sind an unserem Sitz zu erheben.

Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht

  • wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
  • wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Mondial steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt auf Anfrage zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Reisebüro-Sicherungs-Verordnung (Kundengeld-Absicherung gemäß EU-Richtlinie)

Mondial GmbH & Co. KG ist unter der Eintragungsnummer 1998/0040 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend registriert.

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen von Mondial GmbH & Co. KG unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:

Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt — Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Die Absicherung wurde mittels Bankgarantie vorgenommen.

Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler

Europäische Reiseversicherungs AG

Kratochwjlestraße 4

A-1220 Wien

Tel. +43/1/50 444 00

Fax +43/1/319 93 67

E-Mail: info@europaeische.at, vorzunehmen.

 

Adresse:

Mondial GmbH & Co.KG

Operngasse 20 b

1040 Wien

Österreich